Tief genug für einen Keller scheint es ja …

… nur dass wir gar keinen Keller bauen. Offensichtlich ist in dem Grundstück doch erheblich mehr Gefälle, als es den Anschein hat.

Das Loch fürs Haus ;-)
Hier soll also das Haus hinein. Wenn morgen der Schotter kommt, wird das Loch wohl wieder etwas weniger tief.

Und für die Garage
Und das ist der Platz für die Garage.

„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. “

Lärmschutzwall???

Ein kurzfristiger Interessent für den Abraum hat leider genauso kurzfristig auch wieder zurückgerudert. Also muss das Geröll weg und wir dafür zahlen 🙁

Jahresfazit

2016 geht zu Ende. Die Gerüchte unseres Hausbaus gehen durchs Dorf. Das Grundstück ist gekauft und bezahlt. Der Vertrag fürs Haus unterschrieben, die Finanzierung abgestimmt. Und neben der Grunderwerbssteuer sind auch schon andere Steuern und Gebühren berechnet worden 🙁


So ähnlich soll das Haus dann von der Seite Hellenbusch aus aussehen.

Der Plan sieht vor, das das Haus im Oktober/November 2017 aufgestellt werden soll. Dann ist zum Jahreswechsel zwar nicht mehr mit einer Sylvesterfeier im eigenen Haus zu rechnen, aber was solls. Solange dieser Zeitplan gehalten werden kann, wäre ein Umzug Ende Januar zumindest realistisch und unsere aktuelle Wohnung ist eh noch nicht gekündigt.


Und dies wäre dann die Ansicht aus Richtung Garten.

Das Architektengespräch

Grundlage für die Unterzeichnung des Vertrages mit Fingerhaus war ein Angebot, das wiederum auf unseren Erwartungen an ein Haus basierte.

Der erste Schritt, um das Ganze nun in etwas strukturiertere Bahnen zu bekommen, ist beim Anbieter Fingerhaus das Architektengespräch. Dieses fand für uns am 07.12.2016 statt. Dabei wird unter anderem das Grundstück in Augenschein genommen, baurechtliche Massgaben werden ausgewertet, der Grundriss wird weiter finalisiert und es werden viele weitere Kleinigkeiten abgestimmt.

Am Ende gibt es einiges zu unterschreiben und dann später per Post einen dicken Brief mit den Ergebnissen.

Das Grundstück

Wir haben einige Jahre beruflich bedingt in Niedersachsen und Hessen gelebt, sind dann aber irgendwann wieder in unserer ursprünglichen Heimat gelandet. Mehr oder weniger durch Zufall haben wir dabei eine Wohnung in meinem Heimatdorf gefunden(meine Frau ist im 5 km entfernten Nachbarort aufgewachsen), in der wir nun über 15 Jahre wohnen.

Die Suche nach einem Grundstück hat sich dann auch auf diese beiden Orte konzentriert und wir haben uns dann für ein Grundstück etwa 200 m von unserer aktuellen Wohnung entfernt entschieden.

Ostansicht des Grundstücks

Von der Entscheidung für unser Grundstück bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar hat es dann aber doch länger gedauert als von uns erhofft. Das Grundstück war in städtischem Besitz und so musste der Verkauf erst noch vom Stadtrat bestätigt werden, der natürlich passend noch in der Sommerpause war. Einige weitere Gründe haben dann noch weiter verzögert.
Final haben wir den Kaufvertrag erst im November unterzeichnet.

Uboot Schnorchel im Garten

Am hinteren Ende unseres Grundstücks verläuft eine Abwasser Druckleitung inklusive eines Kontrollschachtes. Der Schacht hat zwei Lüftungshutzen.
Bei einem Vor-Ort-Termin mit den Stadtwerken konnten wir abstimmen, dass der „ausgefahrene Schnorchel“ noch gekürzt wird.
Bei diesem Termin hat sich aber auch herausgestellt, dass die Leitung zwar an der Grundstücksgrenze verläuft, der Schacht aber ins Grundstück hereinreicht.Also bleibt jetzt die Wahl zwischen einer Neuvermessung, mit der offenen Fragen, wer die Kosten trägt und vor allem einer erneuten Verzögerung oder der Zustimmung eine Dienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen. Am Schluss haben wir uns für die Dienstbarkeit entschlossen.

[Edit:02.01.2017]
Der Hohn ist dann, dass man ein Grundstück von der Stadt kauft, hier offensichtlich die Druck-Leitung des städtischen Betriebs der Stadtwerke nicht bekannt ist und man dann dafür, dass man auf ein paar bezahlte Quadratmeter seines Grundstücks praktisch verzichtet, auch noch Gerichtsgebühren zur Eintragung bezahlen muss.